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Innerhalb der Universität sind die Fakultäten für die Lehre verantwortlich. Überarbeitet oder erneuert eine Fakultät ihr Lehrangebot, ist für die entsprechenden Rechtsgrundlagen ein Gremienweg unter Einbezug der Universitätsleitung, der Erweiterten Universitätsleitung und des Universitätsrats zu beschreiten.
Wichtige Rechtsgrundlagen des Studiums sind die fakultären Rahmenverordnungen, Studienordnungen, Promotionsverordnungen, Doktoratsordnungen sowie die Zulassungsverordnung über das Studium an der UZH.